Alle zwei Jahre finden die Wahlen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft statt. Alle Studierende können die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter aller ÖH-Ebenen wählen:
Wer darf wählen?
Aktives Wahlrecht haben alle zur Fortsetzung genehmigten in- und ausländischen ordentlichen Studierenden.
Wer darf gewählt werden?
Passives Wahlrecht haben derzeit alle zur Fortsetzung genehmigten EWR-Bürger.