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Aufbau & Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)

Aufbau

Der Aufbau der ÖH entspricht prinzipiell der Gliederung der Universität. Als bundesweite Studierendenvertretung fungiert die Bundesvertretung (BV), die universitätsweite Vertretung bildet die Universitätsvertretung (UV). Vertreten werden Studierende einer Fakultät in der Fakultätsvertretung (FV), Studierende einer Studienrichtung in der Studienvertretung (StV). Studierende an Pädagogischen Hochschulen werden durch die PH-Vertretungen repräsentiert, an Fachhochschulen gibt es hingegen Jahrgangssprecherinnen und Jahrgangssprecher, Studiengangssprecherinnen und Studiengangssprecher und als oberstes Vertretungsgremium an einer FH die Fachhochschul-Vertretung. Sowohl PH- als auch FH-Vertretungen entsenden wie die Universitätsvertretungen ihre Mandatarinnen und Mandataren in die Bundesvertretung.

Auf europäischer Ebene ist die ÖH Mitglied bei der European Students Union (ESU) und bei European Council of Doctoral Candidates and Young Researchers (EURODOC), die z.B. mit der Europäischen Union kommunizieren und am Bologna-Prozess mitarbeiten.

>> Studienvertretung (StV)

Wahl von 3-5 Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Studienrichtung; Persönlichkeitswahlrecht

>> Universitätsvertretung (UV)

Wahl einer Fraktion; die Anzahl der Mandate richtet sich nach der Anzahl der Hörerinnen und Hörer der Universität.

>> PH-Vertretungen

Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen pädagogischen Hochschule; Persönlichkeitswahlrecht

>> FH-Vertretungen

Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Fachhochschule; Persönlichkeitswahlrecht (gewählt werden die Studiengangssprecher - diese wählen dann den od. die FH-Vertreter(in);

>> Bundesvertretung (BV)

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter aller Österreichischen Hochschulen. Die UVen, PH-Vertretungen und FH-Vertretungen entsenden analog der Größe ihrer Hochschule Mandatarinnen und Mandatare. Da es zusätzlich noch Listenverbände gibt, variiert die Größe der BV (in etwa sind es ab Juli 2009 80 Mandatarinnen und Mandataren).


Aufgaben

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und somit die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden an den österreichischen Hochschulen. Jede/r Studierende ist Mitglied der ÖH.

Als studentische Interessensvertretung hat die ÖH Begutachtungsrecht bei der Entstehung von Gesetzen und somit ein Mitbestimmungsrecht sowie die Möglichkeit zur Einflussnahme auf alle das Studium betreffenden Bestimmungen.

Darüber hinaus entsendet die ÖH Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die verschiedenen Universitäts- und Hochschulgremien, in ministerielle Kommissionen und andere Institutionen.

Wichtigste Schnittstelle zwischen den Studierenden und der ÖH sind die zahlreichen Serviceeinrichtungen der bundesweiten Studierendenvertretung an den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den verschiedenen Universitäten, PHs und FHs.