Sozialpolitische Forderungen

Marion Böck Sozialreferentin

Die Finanzierung des eigenen Studiums ist das wohl wichtigste Anliegen einer jeden Studentin oder eines jeden Studenten. Die gesetzlichen Regelungen zur Familien- und Studienbeihilfe sind jedoch reformbedürftig und unter anderem noch immer nicht vollständig an die neue Bologna Studienarchitektur angepasst.

Die AktionsGemeinschaft setzt sich für ein verbessertes Beihilfensystem mit folgenden konkreten Änderungen ein:

Erhöhung und Indexanpassung bei Familien- und Studienbeihilfe

Studien- und Familienbeihilfe stellen die grundlegende Finanzierung des Studiums dar. Mehr als 42.000 Studierende werden durch die Studienbeihilfe bei der Finanzierung ihres Studiums unterstützt, die Familienbeihilfe wird für rund 110.000 Studierende laut Universitätsbericht 2008 bezogen.

Einhergehend mit der Steigerung der Lebenserhaltungskosten der letzten Jahre müssen auch die Familien- und Studienbeihilfe erhöht und auf jeden Fall indexangepasst werden. Die Erhöhungen der letzten Zeit decken nicht einmal die Inflation ab.

Als Beispiel für die Familienbeihilfe: Laut Statistik Austria betrug die Inflation seit dem Jahr 2000 18,3 %. Somit müsste die Familienbeihilfe für Studierende über 19 Jahre schon bei mindestens 180 Euro liegen. Auf ein Jahr gerechnet ergibt das eine Erhöhung von 360 Euro.

Als Beispiel für die Studienbeihilfe: Die Höchststudienbeihilfe lag vor der Erhöhung um 12 % im Jahr 2007 bei 606 Euro monatlich. Inflationsangepasst würde die Beihilfe bei 717 Euro liegen. Durch die Erhöhung von 12 % liegt sie aber nur bei 679 Euro.

Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher entgeht somit ein Betrag von 450 Euro jährlich. Die Erhöhung im Jahr 2007 um 12 % war zwar gut gemeint, gleicht jedoch nicht die Inflation der letzten Jahre aus.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher eine Erhöhung der Familien- und Studienbeihilfe.

Einschleifregelung bei Überschreiten der Verdienstfreigrenze (Familienbeihilfe)

Um die Familienbeihilfe nicht zu verlieren dürfen erwerbstätige Studierende jedoch nicht mehr als 9.000 Euro pro Kalenderjahr verdienen, andernfalls müssen sie die bisher in diesem Jahr bezogene Familienbeihilfe komplett zurückbezahlen. Diese Regelung ist sowohl sozial ungerechtfertigt als auch in übertriebenem Maße radikal.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Student arbeitet neben dem Studium und verdient während des Studienjahres 7.000 Euro. In den Sommermonaten hätte er Zeit, sich Geld für die nächsten Monate zu erwirtschaften. Im März des nächsten Jahres würde er dann jedoch vom Finanzamt einen Bescheid bekommen, dass er die gesamte bezogene Familienbeihilfe vom Vorjahr, also über 2.000 Euro zurückzahlen muss.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher eine Einschleifregelung bei Überschreitung selbiger. Denn bei Überschreiten der Verdienstfreigrenze sollte nicht die gesamte bezogene Familienbeihilfe zurückbezahlt werden müssen, sondern nur der die Grenze überschreitende Betrag.

Anhebung der Verdienstfreigrenzen bei Familien- und Studienbeihilfe

Erwerbstätigkeit neben dem Studium ist im Moment die Realität. Mehr als 70 % der erwerbstätigen Studierenden arbeiten laut Studierendensozialerhebung 2006 um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, etwa weil sie nicht die notwendige finanzielle Unterstützung der Eltern bekommen, 50% der erwerbstätigen Studierenden geben auch an für ihren späteren Beruf Zusatzqualifikationen zu sammeln. Rund 40% aller Studierenden geben an, während des gesamten Semesters erwerbstätig zu sein.

Die geltenden Verdienstfreigrenzen, also der Betrag der neben dem Studium verdient werden kann, bei Familien- und Studienbeihilfe sind unterschiedlich hoch und uneinheitlich geregelt. Eine Vereinheitlichung beider Grenzen dient dazu, dass auch Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher die Zuverdientsgrenze voll ausschöpfen können. Eine Anhebung auf 10.000 Euro ist notwendig, um zu gewährleisten, dass Studierende die Möglichkeit bekommen für ihr dazu zu verdienen und auch Berufserfahrung sammeln können.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher die Vereinheitlichung und gemeinsame Anhebung der Verdienstfreigrenze auf 10.000 Euro.

Ausbau der Toleranzsemester im Bachelorstudium (Studienbeihilfe)

An vielen Hochschulen in Österreich ist es schwierig bis unmöglich sein Studium in der vorgesehenen Mindestzeit abzuschließen. Deswegen sehen die staatlichen Beihilfen (Familienbeihilfe, Studienbeihilfe) auch ausdrücklich Regelungen vor, die es Studierenden ermöglicht, die Beihilfe länger als die vorgesehene Mindestzeit zu beziehen. Laut UniStEV haben im Studienjahr 2007/08 nur rund 35% aller Bachelorstudierender an Universitäten ihr Studium in Toleranzzeit abgeschlossen. Doch mit der Einführung der Bachelorstudien wurden die bisher vorgesehenen zwei Toleranzsemester bei der Studienbeihilfe sogar auf nur noch eines gekürzt. Im Gegensatz dazu werden bei der Familienbeihilfe sehr wohl noch 2 Toleranzsemester gewährt. Dies stellt eine Ungleichbehandlung gerade derjenigen Studierenden dar, welche sozial und finanziell schlechter gestellt sind und beraubt diese in der Endphase ihres Studiums ihrer finanziellen Grundlage.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher ein zweites Toleranzsemester bei der Studienbeihilfe für Bachelorstudierende.

Flexibilisierung der Finanzierung des Masterstudiums durch Studienbeihilfe

Die derzeitige Rechtslage sieht Beschränkungen vor, durch welche Studierende um ihre finanzielle Unterstützung im Masterstudium umfallen. So gibt es keine Studienbeihilfe im Masterstudium für Studierende, die beim Bachelorstudium die Studiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben.

Ein Beispiel: Eine Studentin, die berufstätig ist, absolviert ihr Bachelorstudium in neun Semestern. Nach der derzeitigen Rechtslage würde die Studentin keine Studienbeihilfe mehr für das anschließende Masterstudium bekommen. Außerdem muss der Master innerhalb von 24 Monaten begonnen werden, um noch Beihilfe zu bekommen.

Die AktionsGemeinschaft fordert eine finanzielle Unterstützung im Masterstudium unabhängig davon, wie lange man für ein Bachelorstudium gebraucht hat.

Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende

Laut unidata waren in Österreich im Wintersemester 2008 47.051 ausländische Studierende an Universitäten und 3706 Studierende an Fachhochschulen zum Studium in Österreich gemeldet. Rund 10.000 Studierende davon kommen aus Drittstaaten in Europa. Ausländische Studierende aus Nicht EU-Ländern sehen sich oft mit großen Problemen konfrontiert. Neben Sprachproblemen fehlt oft die notwendige finanzielle Unterstützung. So geben rund 36% aller Studierenden mit nicht- deutscher Muttersprache, die ihre Reifeprüfung im Ausland abgelegt haben, an, mit ihren finanziellen Mitteln schlecht auszukommen (Studierendensozialerhebung 2006). Dennoch ist es für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen möglich in Österreich zu arbeiten. Dies macht das Studium für viele ausländische Studierende nahezu unmöglich.

Als Beispiel aus der Praxis: Eine Studentin aus Serbien hat dort eine deutschsprachige Schule besucht und diese mit Auszeichnung abgeschlossen. Ihre Eltern sind nicht in der Lage sie finanziell ausreichend zu unterstützen. Ihre Bemühungen in Österreich einen Nebenjob zu bekommen scheitern, obwohl mehrere Unternehmen grundsätzlich bereit wären sie anzustellen, dies jedoch aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht möglich ist. Nach der von der AktionsGemeinschaft geforderten Regelung könnte diese Studentin ihr Studium in Österreich abschließen und hier einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Die AktionsGemeinschaft fordert daher eine Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende zum Beispiel gebunden an einen Leistungsnachweis. Weiters fordern wir das passive Wahlrecht für ausländische Studierende.

Versicherungsschutz für alle Studierende

Können Studierende nicht mehr mitversichert sein, haben sie die Möglichkeit, sich in der studentischen Selbstversicherung günstig zu versichern. Im Jahr 2007 nahmen rund 25.000 Studierende diese Versicherungsart in Anspruch (laut Universitätsbericht 2008). Diese knüpft bei ihren Voraussetzungen jedoch an die Studienbeihilfe. So kann wegen verspätetem Studienwechsel oder Überschreiten der Verdienstfreigrenze der Versicherungsschutz fallen.

Ein Beispiel:  Ein Student, der nicht bei den Eltern mitversichert ist, wechselt nach drei Semestern sein Studium. Die studentische Selbstversicherung kann er drei Semester lang nicht in Anspruch nehmen, weil er zu spät gewechselt hat. Die allgemeine Selbstversicherung kann er sich jedoch wegen der Beitragshöhe nicht leisten.

Die AktionsGemeinschaft setzt sich deshalb dafür ein, dass alle Studierende in Österreich Versicherungsschutz genießen können und fordert deshalb, dass die strengen Regelungen für den Bezug der studentischen Selbstversicherung fallen.

Ausbau von Stipendien

Damit der wissenschaftliche Nachwuchs in Österreich gefördert wird, sollen Leistungen belohnt und wissenschaftliche Projekte gefördert werden. Auch ausländische Studierende, die eine Bereicherung für unsere Gesellschaft darstellen, sollen durch Leistungsstipendien belohnt werden können. 2008 wurden die Leistungs- und Förderungsstipendien bereits erhöht, eine weitere Erhöhung ist jedoch anstrebenswert.

Die AktionsGemeinschaft fordert den Ausbau von leistungsbezogenen Stipendien und auch ausländische Studierende müssen einen Anspruch darauf haben.