Das Wahlrecht

Alle zwei Jahre finden die Wahlen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft statt. Alle Studierende können die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter aller ÖH-Ebenen wählen:

Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht haben alle zur Fortsetzung genehmigten in- und ausländischen ordentlichen Studierenden.

Wer darf gewählt werden?

Passives Wahlrecht haben derzeit alle zur Fortsetzung genehmigten inländischen ordentlichen Studierenden.