Familienbeihilfe
Familienbeihilfe können die Eltern jeder Studentin und jedes Studenten, die österreichische Staatsbürgerschaft haben, beantragen. Doch müssen hierfür einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Familienbeihilfe nur bis zum 26. Lebensjahr beantragt werden kann, außer für Studenten die den Präsent- oder Zivildienst vollständig abgeleistet haben bzw. für Studentinnen die vor Vollendung des 26. Lebensjahres ein Kind geboren haben oder mit diesem schwanger sind, diese sind bis zu 27. Lebensjahr bezugsberechtigt. Weitere Vorraussetzungen sind dass ein Studienerfolg vorgewiesen werden kann. Im ersten Studienjahr besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe durch Aufnahme als ordentlich Studierende(r) einer Universität. In den folgenden Jahr nur wenn in den ersten beiden Semestern ein Nachweis über 8.Wochenstunden erbracht werden kann. Weiters ist die Bezugsdauer, im Bachelor auf die Mindeststudienzeit plus zwei Tolleranzsemester und im Master nur ein Tolleranzsemester, beschränkt. Sollte das 26. Lebensjahr noch nicht erreicht doch das Studium beendet sein so besteht der Anspruch auf die Auszahlung dreier weiterer Monate. Familienbeihilfe kann aber auch wegen anderen Gründen länger bezogen werden. Weiters kann wegen einem nachgewiesenen Auslandsstudium oder wegen einer Behinderung länger die Familienbeihilfe beanragt werden.
Weitere Informationen findest Du hier
Das Formular für die Familienbeihilfe hier